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Aktualisierung Unvereinbarkeiten in Behörden und rechtlich selbständigen Organisationen

Die Demokratischen Jurist*innen Luzern (DJL) unterstützen in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagenen Anpassungen der Regelungen zu Unvereinbarkeiten in Behörden und kantonalen Organisationen grundsätzlich. Sie begrüssen insbesondere die Ausweitung bestehender Unvereinbarkeiten auf eingetragene Partnerschaften und faktische Lebensgemeinschaften sowie strengere Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen politischen Mandaten und Funktionen in Verwaltung, Justiz und kantonalen Beteiligungen. Gleichzeitig betonen die DJL, dass alle Regelungen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen müssen. Bei Offenlegungs- und Meldepflichten seien mögliche Interessenkonflikte deshalb stets im Einzelfall zu prüfen. Insgesamt sehen die DJL in den Gesetzesänderungen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von erforderlicher Transparenz, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen.